Die Rechtskommission der bet-at-home ICE Hockey League ist hinsichtlich des Einspruches des EC GRAND Immo VSV zur Wertung des Spieles #280 EC-KAC gegen EC GRAND Immo VSV zu folgender Erkenntnis gekommen.

1. Zulässigkeit des Einspruchs
Entsprechend der Grundregeln (League Play, § 12 Official Game Sheet) sind Einwände gegen die Richtigkeit des official game sheets innerhalb von 30 Minuten nach dem Spielende zu erheben. Dies erfolgte nicht. Ergänzend sieht § 10 Official Game Sheet (A Conduct of Games) vor, dass Ergänzungen bzw. Benachrichtigungen am Tag nach dem Spiel bis 12:00 gefaxt werden müssen. Der Protest wurde um 12:07 nach Kenntnisstand der Rechtskommission übermittelt – auch diese Voraussetzung ist nicht erfüllt. Ergänzend ist festzuhalten, dass entsprechend dem Case Book (§ 15 Regel 99 – Video Torrichter System) die Entscheidung der Schiedsrichter endgültig ist. Es handelt sich um eine „On-Ice“ Tatsachenentscheidung die nicht reversibel ist, sodass es grundsätzlich auf die Formalien nicht ankommt. 

2. Begründetheit des Einspruchs
Unabhängig vom zuvor Ausgeführten hat die ICE Hockey League trotzdem die notwendigen Erkundigungen eingeholt, insbesondere eine Stellungnahme der zuständigen Zeitprofi Schöller GmbH. Die Stellungnahme ergibt, dass bei der Zeitanzeige 00:00 die Zeit abgelaufen ist. Ein diesbezüglicher Videoclip veranschaulicht das Ergebnis und bestätigt die getroffene Entscheidung der Schiedsrichter.

>> Videolink der betreffenden Szene

Screenshot:


>>Videolink zur Stellungnahme der Zeitprofi Schöller GmbH

Im Ergebnis ist der Protest sowohl unzulässig als auch unbegründet.

ring-sports.at
Presseaussendung ICE

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1. Zulässigkeit des Einspruchs
Entsprechend der Grundregeln (League Play, § 12 Official Game Sheet) sind Einwände gegen die Richtigkeit des official game sheets innerhalb von 30 Minuten nach dem Spielende zu erheben. Dies erfolgte nicht. Ergänzend sieht § 10 Official Game Sheet (A Conduct of Games) vor, dass Ergänzungen bzw. Benachrichtigungen am Tag nach dem Spiel bis 12:00 gefaxt werden müssen. Der Protest wurde um 12:07 nach Kenntnisstand der Rechtskommission übermittelt – auch diese Voraussetzung ist nicht erfüllt. Ergänzend ist festzuhalten, dass entsprechend dem Case Book (§ 15 Regel 99 – Video Torrichter System) die Entscheidung der Schiedsrichter endgültig ist. Es handelt sich um eine „On-Ice“ Tatsachenentscheidung die nicht reversibel ist, sodass es grundsätzlich auf die Formalien nicht ankommt. 

2. Begründetheit des Einspruchs
Unabhängig vom zuvor Ausgeführten hat die ICE Hockey League trotzdem die notwendigen Erkundigungen eingeholt, insbesondere eine Stellungnahme der zuständigen Zeitprofi Schöller GmbH. Die Stellungnahme ergibt, dass bei der Zeitanzeige 00:00 die Zeit abgelaufen ist. Ein diesbezüglicher Videoclip veranschaulicht das Ergebnis und bestätigt die getroffene Entscheidung der Schiedsrichter.

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Im Ergebnis ist der Protest sowohl unzulässig als auch unbegründet.

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