Im Nachgang zu der Veröffentlichung des „SPIEGEL+“ Artikels vom 24.09.2021 mit der Überschrift „Verdacht gegen deutschen Kandidaten“ hat der Deutsche Eishockey Bund e.V. vor dem Landgericht Köln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen den SPIEGEL nach folgenschwerer Falschberichterstattung erwirkt.
Demnach darf der Spiegel nicht mehr behaupten, dass in dem an die DOSB-Ethikkommission übermittelten Bericht des DOSB-Ombudsmanns ein Anfangsverdacht bezüglich einer Straftat bestätigt worden sei. Als vermeintlichen Beleg hatte der SPIEGEL das Fazit des in der Sache unzuständigen DOSB-Ombudsmannes angeführt. Tatsache ist, dass das angeführte Fazit in dem Bericht an keiner Stelle steht. Vielmehr kam der DOSB-Ombudsmann zu dem Ergebnis, dass er nicht einmal eine abschließende Beurteilung hinsichtlich eines bloßen Anfangsverdachtes gegen den DEB Präsidenten vornehmen könne.
Das DEB-Präsidium hatte sämtliche Vorwürfe bereits mit Pressemitteilung vom 07.10.2021 (Mediale Berichterstattung über den DEB / Aktuelle Situation, unabhängige Aufklärung) sowie Mitgliederrundschreiben ebenfalls vom 07.10.2021 geschlossen als unbegründet zurückgewiesen. Zudem wurde eine renommierte Kanzlei mit der unabhängigen und vollumfänglichen Aufklärung der Sachverhalte beauftragt. Auch über dieses Ergebnis wird der DEB transparent informieren.
ring-sports.at / DEB
Im Nachgang zu der Veröffentlichung des „SPIEGEL+“ Artikels vom 24.09.2021 mit der Überschrift „Verdacht gegen deutschen Kandidaten“ hat der Deutsche Eishockey Bund e.V. vor dem Landgericht Köln eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen den SPIEGEL nach folgenschwerer Falschberichterstattung erwirkt.
Demnach darf der Spiegel nicht mehr behaupten, dass in dem an die DOSB-Ethikkommission übermittelten Bericht des DOSB-Ombudsmanns ein Anfangsverdacht bezüglich einer Straftat bestätigt worden sei. Als vermeintlichen Beleg hatte der SPIEGEL das Fazit des in der Sache unzuständigen DOSB-Ombudsmannes angeführt. Tatsache ist, dass das angeführte Fazit in dem Bericht an keiner Stelle steht. Vielmehr kam der DOSB-Ombudsmann zu dem Ergebnis, dass er nicht einmal eine abschließende Beurteilung hinsichtlich eines bloßen Anfangsverdachtes gegen den DEB Präsidenten vornehmen könne.
Das DEB-Präsidium hatte sämtliche Vorwürfe bereits mit Pressemitteilung vom 07.10.2021 (Mediale Berichterstattung über den DEB / Aktuelle Situation, unabhängige Aufklärung) sowie Mitgliederrundschreiben ebenfalls vom 07.10.2021 geschlossen als unbegründet zurückgewiesen. Zudem wurde eine renommierte Kanzlei mit der unabhängigen und vollumfänglichen Aufklärung der Sachverhalte beauftragt. Auch über dieses Ergebnis wird der DEB transparent informieren.
ring-sports.at / DEB